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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PSP Kopiertechnik Handel & Service GmbH

1. Allgemeines

Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche geschäftlichen Beziehungen zwischen der Firma PSP und deren Vertragspartnern. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere Geschäftsbedingungen der Vertragspartner, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB berührt die Geltung des übrigen Vertrags oder/und dieser AGB nicht.

2. Angebote und Vertragsabschluß

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Mündlich abgegebene Angebote erlangen nur bei schriftlicher Bestätigung Wirksamkeit. Sofern dem Inhalt eines Bestätigungsschreibens nach Vorverhandlungen nicht spätestens eine Woche nach dessen Zugang schriftlich widersprochen wird, ist er Vertragsbestand.

3. Lieferung

Die Firma PSP ist zu Teillieferungen berechtigt. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht bei Verlassen unseres Lagers auf den Käufer über. Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges bleibt der Firma PSP vorbehalten. Geraten wir in Verzug, so ist der Schadensersatz ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft oder der Verzug auf Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichtungen beruht. Das Recht des Vertragspartners, vom Vertrag zurückzutreten bleibt unberührt.

4. Annahmeverzug

Kommt der Vertragspartner in Annahmeverzug oder kommt er sonstigen Mitwirkungspflichten nicht nach, so kann die Firma PSP ihm eine angemessene Nachfrist setzen und nach erfolglosem Verstreichen dieser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Ersatzanspruch beträgt mindestens 25% der vereinbarten Vergütung, es sei denn der Vertragspartner weist uns einen geringeren Schaden nach.

5. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb des angegebenen Zahlungsziels zu begleichen. Eventuell eingeräumte Skontoabzüge dürfen nur innerhalb der angegebenen Frist und nur dann vorgenommen werden, wenn alle bereits fälligen Rechnungen vom Vertragspartner beglichen sind. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Vertragspartner nur zu, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Vertragspartner kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder rechtskräftig oder unbestritten sind. Im Falle des Verzuges des Vertragspartners kann die Firma PSP ihre Vertragsleistungen zurückhalten. Der Zahlungsanspruch wird dadurch nicht berührt.

6. Gewährleistung

Die Gewährleistung besteht nur für Neuprodukte und nur bei leistungsgerechtem Einsatz der Geräte. Im Falle von Mängeln des Leistungsgegenstandes behalten wir uns nach unserer Wahl Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung vor. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung ist der Vertragspartner zur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) berechtigt. Ansprüche auf Gewährleistung bestehen nur, wenn der Vertragspartner uns offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche und nicht offensichtliche Mängel innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung anzeigt. Die Untersuchungs- und Rügepflichten für Kaufleute (§§ 377. 378 HGB) bleiben unberührt.

7. Haftung

Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsbruch und unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen, es sei denn der Anspruch beruht auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

8. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Ist der Vertragspartner Kaufmann, so geht das Eigentum erst mit dem Begleichen sämtlicher Forderungen aus den Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner über. Vor dem Eigentumsübergang ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Ware untersagt. Ist der Vertragspartner Händler, so wird er ermächtigt, die Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsgangs zu veräußern. In diesem Fall tritt er schon jetzt seine Kaufpreisforderung aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe an uns ab. Diese Berechtigung gilt nicht mehr, wenn der Vertragspartner mit seiner Zahlung in Verzug kommt oder seine Zahlungen einstellt und sich berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit ergeben. In diesem Fall können wir vom Vertrag zurücktreten und/oder die Einziehungsbefugnis unseres Vertragspartners gegenüber dem Warenempfänger widerrufen und die Forderung gegenüber dem Warenempfänger einziehen. Der Vertragspartner ist dann verpflichtet uns Auskunft über den Warenempfänger zu erteilen. Soweit der Wert der Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe der gesicherten Ansprüche um mehr als 15% übersteigen, geben wir auf Wunsch des Vertragspartners einen entsprechenden Teil der Sicherheitsrechte frei. Wird unsere Ware derart in ein Gerät des Kunden eingebaut, daß sie wesentlicher Bestandteil geworden ist, so wird die Firma PSP wertanteilig Miteigentümer des Geräts. Bei Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere bei Pfändung hat der Vertragspartner auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen.

9. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort sind Dresden.

10. Zusätzliche Regelungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten

Kostenvoranschläge sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich erteilt werden. Die tatsächlichen Wegzeiten der An- und Abfahrten kann nach unseren für Reparatur und Wartung geltenden Stundensätzen in Rechnung gestellt werden. Wird ein vom Vertragspartner beanstandeter Fehler bei der Überprüfung nicht festgestellt oder wurde der Auftrag während der Reparatur zurückgezogen, so können dem Vertragspartner die uns entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden. Wird ein Reparaturauftrag ohne eindeutige Fehlerangabe und Kostenbegrenzung erteilt, so können unter Berücksichtigung des Verkehrswertes, der Betriebssicherheit und der Funktionstüchtigkeit des Reparaturgegenstandes alle notwendigen Reparaturen durchführt und in Rechnung gestellt werden.Der Vertragspartner hat vor Beginn der von uns vorgenommenen Reparaturen für eine ordnungsgemäße Datensicherung zu sorgen. Sollten bei unseren Reparaturbemühungen auf den zu reparierenden Geräten befindliche Daten verloren gehen, haftet die Firma PSP hierfür nicht, es sei denn, die Vernichtung ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits eingetreten.

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